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Vorgehensweise zur Anerkennung auswärtiger Studienleistungen (ECTS)

  F&A  
  1. Erste Schritte zum Auslandsstudium
2. Nach der Zusage
3. Während des Auslandsstudiums
4. Nach dem Auslandsstudium
5. Anerkennung von Studienleistungen (u.a. ECTS)
 

ECTS-Ansprechpartner

ECTS-Hochschulkoordinatorin
Dr. Bettina Morhard

Juristische Fakultät
Prof. Dr. Dieter Martiny

Fakultät für Kulturwissenschaftlichen
Sozialwissenschaften: Tim Beichelt, Dariusz Lapinski
Literaturwissenschaften: Stefanie Diekmann
Kulturgeschichte: Uwe Müller
Linguistik: WS 2002/3 Matthias Rothe, ab Sommersemester 2003 wieder Peter Rosenberg

Fakultät der Wirtschaftswissenschaftlichen
Petra Weber


Vorgehensweise

1. Bitte Merkblatt lesen
(Kuwi: anerkennmerk.rtf (10 KB))

2. Formular, Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen hier downloaden
[Achtung: Anerkennung für BA, MA, Grund- oder Hauptstudium etc.]

3. ausgefüllt zurücksenden oder abgeben [bitte nur als Datei] an: Sekretariat des Studienberaters, zuständigen Professors etc.

4. folgende Belege abgeben [bei Studienberaters, zuständigen Professor]:
a) Kopie des Seminarscheins [bzw. des Transcript of Records], aus dem die erbrachte Studienleistung hervorgeht
b) Bescheinigung über Semesterwochenstunden-Anzahl der Seminare [falls aus a) nicht ersichtlich]
c) Nachweise über das Studienniveau [Studienjahr], in dem die Leistungen erbracht wurden [falls aus a.] nicht ersichtlich]
d) ECTS-Note [falls aus a] nicht ersichtlich]

Das Anerkennungsformular kann nach etwa zwei Wochen beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin abgeholt werden. Ein Zweitexemplar geht automatisch an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Falls Noten an der Partneruniversität nicht als ECTS-Noten vergeben wurden, werden diese an der Viadrina umgerechnet. Die Länderspezifischen Umrechnungstabellen können beim Studienberater, dem Professor etc. eingesehen werden. Eine allgemeine Umrechnungstabelle folgt hierunter.

Vielen Dank!

 


Überblick der allgemeinen ECTS-Notenkorrespondenz bei auswärtigen Studienleistungen an der Europa-Universität Fakultät

ECTS-Notenkorrespondenz für Jurastudenten
bei einem Durchschnitt bis 1,3 A ausgezeichnet (excellent): best 10%
bei einem Durchschnitt über 1,3 bis 2,3  
bei einem Durchschnitt über 2,3 bis 3,0  
bei einem Durchschnitt über 3,0 bis 3,7  
bei einem Durchschnitt über 3,7 bis 4,0  
bei einem Durchschnitt über 4,0  

ECTS-Notenkorrespondenz für Studenten der Kulturwissenschaften
bei einem Durchschnitt bis 1,3 A ausgezeichnet (excellent): best 10%
bei einem Durchschnitt über 1,3 bis 2,3 B sehr gut (very good): next 25%
bei einem Durchschnitt über 2,3 bis 3,0 C gut (good): next 30%
bei einem Durchschnitt über 3,0 bis 3,7 D befriedigend (satisfactory): next 25%
bei einem Durchschnitt über 3,7 bis 4,0 E ausreichend (sufficient): next 10%
bei einem Durchschnitt über 4,0 F nicht bestanden (fail)

ECTS-Notenkorrespondenz für Studenten der Wirtschaftswissenschaften
bei einem Durchschnitt bis 1,3 A ausgezeichnet (excellent): best 10%
bei einem Durchschnitt über 1,3 bis 2,3  
bei einem Durchschnitt über 2,3 bis 3,0  
bei einem Durchschnitt über 3,0 bis 3,7  
bei einem Durchschnitt über 3,7 bis 4,0  
bei einem Durchschnitt über 4,0  


Überblick über Formulare zum Download für die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen

Jura ECTS-Formulare



Formulare für Kuwistudenten

Formulare für die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen

- Merkblatt für die Anerkennung, anerkennmerk.rtf (10 KB)

- Diplom: Anerkennung Grundstudium, anerkennform-g2.rtf ( 107 KB); Anerkennung Hauptstudium, anerkennform-h2.rtf (102 KB)

- Bachelor: Anerkennung BA, anerkennform_dipl-ba.rtf (108 KB)

- Masters: Anerkennung MA, anerkennform_dipl-ma.rtf (101 KB)


Ökonomie ECTS-Formulare

 

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Letztes Update: 08-Oct-2002 23:23