1. Was muss ich am Ende der Teilnahme am Erasmusprogramm
erledigen?
An der Gastuniversität abmelden und folgende Unterlagen anfertigen oder
ausfüllen lassen:
a) für Internationales Büro
- Bestätigung der Teilnahme am Erasmusprogramm mit Zeitangabe, den “Letter
of Confirmation”
b) für Anerkennung der Studienleistungen
- Seminarscheine bzw. „Transcript of Records“, mit erbrachten Studienleistung
- Bescheinigung, Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit Semesterwochenstunden-Anzahl
der belegten Seminare
- Nachweise über das Studienniveau [Studienjahr], in dem die Leistungen
erbracht wurden
- ECTS-Note
Ausserdem folgende Unterlagen für das Internationale Büro ausfüllen:
- Studentenbericht (Fragebogen) des Internationalen Büros zum Erasmusprogramm
- Bestätigung der Zahlung/en des Sokrates / Erasmus Studentenmobilitätsprogramm
(Erasmusstipendium)
2. Was muss ich am Ende eines Auslandsstudiums, das nicht im Rahmen des
Erasmusprogramms absolviert wurde erledigen?
An der Gastuniversität abmelden und bitte folgende Unterlagen anfertigen
oder ausfüllen lassen:
a) für Internationales Büro
- Bestätigung der Teilnahme am Programm mit Zeitangabe, den “Letter of
Confirmation”
b) für Anerkennung der Studienleistungen
- Seminarscheine bzw. „Transcript of Records“, mit erbrachten Studienleistung
- Bescheinigung, Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit Semesterwochenstunden-Anzahl
der belegten Seminare
- Nachweise über das Studienniveau [Studienjahr], in dem die Leistungen
erbracht wurden
3. Das Auslandsstudium war toll, ich möchte am liebsten gleich nocheinmal
in einem anderen Land studieren, geht das?
Unter bestimmten Vorraussetzungen ja. Grundsätzlich gilt aber, es kann
nur einmal ein Erasmusprogramm absolviert werden und ein Erasmusstipendium
gewährt werden. Weitere Informationen erteilt das Internationale Büro.
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