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Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen (u.a. ECTS - European Credit Transfer System) |
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1. Welche Kriterien müssen erfüllt
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1. Welche Kriterien müssen für die Anerkennung von Studienleistungen erfüllt werden? Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 2. Woher bekomme ich den Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen? Der Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen ist erhältlich bei den Ansprechpartnern zum ECTS in den Fakultäten und auf der Homepage zum Auslandsstudium unter der Rubrik "Formulare". 3. Was für Belege muss ich zur Anerkennung auswärtiger Studienleistungen einreichen? Folgende Belege bitte beim Studienberater, zuständigen Professor etc.
abgeben: 4. Wie wird die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen bescheinigt? Die Anerkennung wird durch das Anerkennungsformular bescheinigt. Es kann in der Regel nach etwa zwei Wochen beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin abgeholt werden. 5. Muss ich dem Prüfungsamt die Anerkennung
meiner auswärtiger Nein, ein Zweitexemplar des Anerkennungsformulars geht automatisch an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. 6. Bei wem kann ich mir meine auswärtigen Studienleistungen anerkennen lassen? Für die Anerkennung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner: Juristische Fakultät Fakultät für Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Wirtschaftswissenschaftlichen 7. Nach welchen Kriterien kann ich entscheiden, ob ich einen Seminarschein als Hauptseminarschein oder als Übung (im Diplomstudiengang) bzw. als BA-Einführungsseminarschein oder als BA-Vertiefungsseminarschein (im Bachelor-/ Masterstudiengang) anerkennen lassen möchte? Hauptseminare sind eher theoretisch orientiert, Rote-Faden-Seminare, Ueberblick gebend - Uebungen sind eher methodologisch orientiert, exemplarisch, Einzelfall-orientiert. BA-Einfuehrungsseminare sind Seminare des Basisniveaus; BA-Vertiefungsseminare fortgeschrittene Seminare (ab mind. 2. Studienjahr). 8. Nach welchen Kriterien kann ich entscheiden, in welchem Studienbereich ("Studienschwerpunkt" oder "frei wählbarer Bereich" im Diplomstudiengang) bzw. in welchem Modul (Modul 1: "Kulturwissenschaften" oder Modul 2: "Disziplin" im Bachelor-/ Masterstudiengang) ich die Anerkennung beantrage? Die interdisziplinaeren Studienschwerpunkte behandeln Gegenstaende innerhalb eines inhaltlichen Rahmens, der mit den Titelbegriffen umschrieben ist, z.B. "Sprache - Kultur - Identitaet". Der frei waehlbare Bereich ist "frei", d.h. hier gehoert all das hinein, was nicht dem interdisziplinaeren Studienschwerpunkt zuzuordnen ist. BA/MA-Seminare im Modul 1: "Kulturwissenschaften" sind interdisziplinaere Seminare, die ihren Gegenstand nicht allein aus dem Blickwinkel einer einzelnen Disziplin behandeln. BA/MA-Seminare im Modul 2 (bzw. 3): "Disziplin" vermitteln Fachwissen aus dem Bereich einer einzelnen Disziplin. 9. Wie berechne ich die Anzahl der Semesterwochenstunden der anzuerkennenden Seminare? Die Anzahl der Semesterwochenstunden werden so berechnet, dass sie mit den Semesterwochenstunden an der Europa-Universität Viadrina korrespondieren. Eine Stunde an der Viadrina beträgt 45 min.. In der Regel sind es zwei Semesterwochenstunden pro Kurs an der Viadrina. Eine Veranstaltung pro Semester findet ungefähr 15 Wochen statt. 10. Wie lange dauert die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen? Die Anerkennung kann in der Regel nach etwa zwei Wochen beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin abgeholt werden. 11. Wie bekomme ich die Bescheinigung der Anerkennung
auswärtiger Die Bescheinigung kann nach der Anerkennung dort abgeholt werden, wo der Antrag gestellt wurde, beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin. 12. Wie werden die Noten von meinem Auslandsstudium an der EUV gewertet? Wenn die Partnerinstitution keine kompatiblen ECTS-Noten vergeben hat, werden die Noten an der Viadrina umgerechnet. Dafür gibt es länderspezifische Umrechnungstabellen, die beim zuständigen ECTS-Ansprechpartner eingesehen werden können. Eine allgemeine Tabelle kann man auf der Homepage unter der Rubrik "Anerkennung auswärtiger Studienleistungen" einsehen.
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Letztes Update: 05-Nov-2002 17:20 |