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Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen (u.a. ECTS - European Credit Transfer System)

  F&A  
  1. Erste Schritte zum Auslandsstudium
2. Nach der Zusage
3. Während des Auslandsstudiums
4. Nach dem Auslandsstudium
5. Anerkennung von Studienleistungen (u.a. ECTS)
 

1. Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
2. Woher bekomme ich den Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen?
3. Was für Belege muss ich zur Anerkennung auswärtiger Studienleistungen
einreichen?

4. Wie wird die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen bescheinigt?
5. Muss ich dem Prüfungsamt die Anerkennung meiner auswärtiger
Studienleistungen mitteilen?

6. Bei wem kann ich mir meine auswärtigen Studienleistungen anerkennen lassen?
Kuwi: 7. Nach welchen Kriterien kann ich entscheiden, ob ich einen Seminarschein als
Hauptseminarschein oder als Übung (im Diplomstudiengang) bzw. als BA-Einführungsseminarschein oder als BA-Vertiefungsseminarschein (im Bachelor-/ Masterstudiengang) anerkennen lassen möchte?

Kuwi: 8. Nach welchen Kriterien kann ich entscheiden, in welchem Studienbereich ("Studienschwerpunkt" oder "frei wählbarer Bereich" im Diplomstudiengang) bzw. in welchem Modul (Modul 1: "Kulturwissenschaften" oder Modul 2: "Disziplin" im Bachelor-/ Masterstudiengang) ich die Anerkennung beantrage?
9. Wie berechne ich die Anzahl der Semesterwochenstunden der anzuerkennenden Seminare?
10. Wie lange dauert die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen?
11. Wie bekomme ich die Bescheinigung der Anerkennung auswärtiger Studienleistungen?
12. Wie werden die Noten von meinem Auslandsstudium an der EUV gewertet?


Zu diesem Thema gibt es hier ebenfalls einen Leitfaden zur Vorgehensweise.

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1. Welche Kriterien müssen für die Anerkennung von Studienleistungen erfüllt werden?

Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
a) die Partnerinstitution muss eine Universität sein (kein College etc.)
b) die absolvierten Kurse müssen mit dem an der Viadrina belegten Studiengang kompatibel sein
c) die Kurse müssen das gleiche Studienniveau wie an der Viadrina haben, z.B. gleiches Studienjahr

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2. Woher bekomme ich den Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen?

Der Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen ist erhältlich bei den Ansprechpartnern zum ECTS in den Fakultäten und auf der Homepage zum Auslandsstudium unter der Rubrik "Formulare".

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3. Was für Belege muss ich zur Anerkennung auswärtiger Studienleistungen einreichen?

Folgende Belege bitte beim Studienberater, zuständigen Professor etc. abgeben:
a) Kopie des Seminarscheins [bzw. des Transcript of Records], aus dem die erbrachte Studienleistung hervorgeht
b) Bescheinigung über Semesterwochenstunden-Anzahl der Seminare [falls aus a) nicht ersichtlich]
c) Nachweise über das Studienniveau [Studienjahr], in dem die Leistungen erbracht wurden [falls aus a.] nicht ersichtlich]
d) ECTS-Note [falls aus a] nicht ersichtlich]

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4. Wie wird die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen bescheinigt?

Die Anerkennung wird durch das Anerkennungsformular bescheinigt. Es kann in der Regel nach etwa zwei Wochen beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin abgeholt werden.

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5. Muss ich dem Prüfungsamt die Anerkennung meiner auswärtiger
Studienleistungen mitteilen?

Nein, ein Zweitexemplar des Anerkennungsformulars geht automatisch an das Immatrikulations- und Prüfungsamt.

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6. Bei wem kann ich mir meine auswärtigen Studienleistungen anerkennen lassen?

Für die Anerkennung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Juristische Fakultät
Prof. Dr. Dieter Martiny

Fakultät für Kulturwissenschaftlichen
Sozialwissenschaften: Tim Beichelt, Dariusz Lapinski
Literaturwissenschaften: Stefanie Diekmann
Kulturgeschichte: Uwe Müller
Linguistik: WS 2002/3 Matthias Rothe, ab Sommersemester 2003 wieder Peter Rosenberg

Fakultät der Wirtschaftswissenschaftlichen
Petra Weber

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7. Nach welchen Kriterien kann ich entscheiden, ob ich einen Seminarschein als Hauptseminarschein oder als Übung (im Diplomstudiengang) bzw. als BA-Einführungsseminarschein oder als BA-Vertiefungsseminarschein (im Bachelor-/ Masterstudiengang) anerkennen lassen möchte?

Hauptseminare sind eher theoretisch orientiert, Rote-Faden-Seminare, Ueberblick gebend - Uebungen sind eher methodologisch orientiert, exemplarisch, Einzelfall-orientiert. BA-Einfuehrungsseminare sind Seminare des Basisniveaus; BA-Vertiefungsseminare fortgeschrittene Seminare (ab mind. 2. Studienjahr).

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8. Nach welchen Kriterien kann ich entscheiden, in welchem Studienbereich ("Studienschwerpunkt" oder "frei wählbarer Bereich" im Diplomstudiengang) bzw. in welchem Modul (Modul 1: "Kulturwissenschaften" oder Modul 2: "Disziplin" im Bachelor-/ Masterstudiengang) ich die Anerkennung beantrage?

Die interdisziplinaeren Studienschwerpunkte behandeln Gegenstaende innerhalb eines inhaltlichen Rahmens, der mit den Titelbegriffen umschrieben ist, z.B. "Sprache - Kultur - Identitaet". Der frei waehlbare Bereich ist "frei", d.h. hier gehoert all das hinein, was nicht dem interdisziplinaeren Studienschwerpunkt zuzuordnen ist.

BA/MA-Seminare im Modul 1: "Kulturwissenschaften" sind interdisziplinaere Seminare, die ihren Gegenstand nicht allein aus dem Blickwinkel einer einzelnen Disziplin behandeln. BA/MA-Seminare im Modul 2 (bzw. 3): "Disziplin" vermitteln Fachwissen aus dem Bereich einer einzelnen Disziplin.

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9. Wie berechne ich die Anzahl der Semesterwochenstunden der anzuerkennenden Seminare?

Die Anzahl der Semesterwochenstunden werden so berechnet, dass sie mit den Semesterwochenstunden an der Europa-Universität Viadrina korrespondieren. Eine Stunde an der Viadrina beträgt 45 min.. In der Regel sind es zwei Semesterwochenstunden pro Kurs an der Viadrina. Eine Veranstaltung pro Semester findet ungefähr 15 Wochen statt.

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10. Wie lange dauert die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen?

Die Anerkennung kann in der Regel nach etwa zwei Wochen beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin abgeholt werden.

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11. Wie bekomme ich die Bescheinigung der Anerkennung auswärtiger
Studienleistungen?

Die Bescheinigung kann nach der Anerkennung dort abgeholt werden, wo der Antrag gestellt wurde, beim zuständigen Studienberater, dem Professor oder der Sekretärin.

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12. Wie werden die Noten von meinem Auslandsstudium an der EUV gewertet?

Wenn die Partnerinstitution keine kompatiblen ECTS-Noten vergeben hat, werden die Noten an der Viadrina umgerechnet. Dafür gibt es länderspezifische Umrechnungstabellen, die beim zuständigen ECTS-Ansprechpartner eingesehen werden können. Eine allgemeine Tabelle kann man auf der Homepage unter der Rubrik "Anerkennung auswärtiger Studienleistungen" einsehen.

 


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Letztes Update: 05-Nov-2002 17:20